Das Zeichen muss in bestimmten Größenverhältnissen dargestellt werden.
Größe: 100%
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Bei der Verwendung des Zeichens darf die Mindestgröße nicht unterschritten werden.

Mindestgröße: 40%
Breite: 15,000 mm
Das Zeichen braucht Raum. Deshalb ist für jeden Einsatz eine Fläche definiert, die den Abstand zu anderen Elementen festlegt (Schutzzone). Damit wird eine optimale Darstellung des Zeichens gewährleistet.
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Das Logo darf nie auf einem Bild, auf Farbverläufen oder Mustern stehen. Es steht immer auf weiß oder einem fest definierten einfarbigen Hintergrund, mit Ausnahme der Farbhintergründe, die mit einer der drei Farben des Zeichens identisch sind.

Das Logo Rheinhessen darf von Dritten nur gemeinsam mit einem anderen Zeichen (eigenes Logo, Unternehmensbezeichnung, Kennzeichnung eines Produktes oder Marke) verwendet werden. Das Rheinhessen Logo ist so zu platzieren, dass es nicht mit dem vorhandenen Zeichen kombiniert oder platziert wird. Es ist immer freistehend in großem Abstand zur Bezeichnung oder zum Logo des Nutzers einzusetzen.

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