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Die Nutzung der Marke »Rheinhessen«

Die Marke »Rheinhessen« ist als Wort/Bild-Zeichen durch Eintrag beim Deutschen Patentamt geschützt. Sie muss im Interesse aller Nutzer gepflegt und überwacht werden, wenn sie erfolgreich sein soll.

Deshalb sind Anwendung und Einsatz des Zeichens in Gestaltungs- und Nutzungsrichtlinien geregelt, die sowohl für Printmedien als auch für digitale Medien gelten.

Damit deren Gestalt nicht durch falsche Anwendung unwissentlich verfälscht oder imitiert wird, darf das Markenzeichen nur in der von den Initiatoren genehmigten und verabschiedeten Form eingesetzt werden. Damit dies gewährleistet ist, darf das Zeichen nicht nachgebaut oder nachgestellt werden. Es ist ausschließlich in den unter dem Menüpunkt Zeichendownload verfügbaren Dateiversionen zu verwenden.

Wichtiger Hinweis:

Grundsätzlich erbitten wir vor jeder Verwendung einen Korrekturabzug oder eine Bildschirmansicht mit einem Vorlauf von 6 Arbeitstagen an unser Markenbüro – sowie nach erfolgter Verwendung um ein Belegexemplar.

Im Interesse aller Nutzer können zur Wahrung der Markenrechte Rechtsmittel eingelegt werden, bei Missbrauch des Zeichens auch mit Konventionalstrafe.

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© 2007 Rheinhessenwein e.V.